Welche Gesetze gibt es?

Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht

Bildung bedeutet Selbstbestimmung. Bildung bedeutet Individualität. Bildung ist ein international anerkanntes, grundlegendes Menschenrecht. Das ist in vielen, verschiedenen Gesetzestexten schwarz-auf-weiß festgehalten.

Bildung ist ein internationales Grundrecht. Sie fördert die Entwicklung der Persönlichkeit und gibt jedem die Möglichkeiten und das Wissen für sich und seine eigenen Rechte einzutreten. Mit Bildung sind Revolutionen und Emanzipation verbunden – Wissen ist Macht, wie Francis Bacon es formulierte. Deswegen ist es umso wichtiger, dass das Recht auf Bildung gesetzlich fundiert und schwarz-auf-weiß festgehalten und ausführlich formuliert wird.

Eine Notwendigkeit, die in immer mehr Ländern erkannt und anerkannt wird. Mittlerweile wurde der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte “ (ICESCR) inklusive des Artikels 13, in dem die Vertragsstaaten das allgemeine Recht auf Bildung anerkennen, von über 160 Nationen ratifiziert.  Die verschiedenen Regionen legen für sich immer häufiger noch einmal einzelne Regelungen fest – ebenso wie einzelnen Nationen.

In Europa hat man gleich bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Artikel 149 die gemeinschaftliche Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Bildung beschlossen und im europäischen Grundgesetz verankert. Mittlerweile wurden mit dem Bologna-Prozess wirkliche konkrete Schritte für diesen Vorsatz in die Wege geleitet und eine Reihe von Institutionen hat sich auf europäischer Ebene gegründet.

In Deutschland ist die Gesetzgebung die Bildung betreffend ein zweischneidiges Schwert:

  • Auf der einen Seite gilt das Prinzip der Kulturhoheit: Die Länder dürfen ihre eigene Kultur- und Bildungsgesetzgebung einrichten. Deswegen gibt es in Deutschland zwischen den Bundesländern teilweise recht große Unterschiede bezüglich der Schulsysteme sowie der Einführung der Studiengebühren. Jedes Bundesland verfügt über eine bzw. mehrere für dieses Thema zuständige Ministerien.
  • Auf der anderen Seite koordiniert der Bund die Aktivitäten der Bundesländer damit nicht allzu große Lücken und Unterschiede entstehen – ein Beispiel hierfür ist das Hochschulrahmengesetz. Zudem gibt es Bildungsbereiche, die nicht unter die Kulturhoheit fallen und so in der Hand des Bundes geblieben sind. Das gilt zum Beispiel für das Bundesausbildungsförderungsgesetz oder auch das Berufsbildungsgesetz.