Umschulung

Die Umschulung als Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung

Berufsunfähigkeit ist heute kein wirklicher Grund mehr für Arbeitslosigkeit – durch eine Umschulung hat jeder die Möglichkeit, sich in einem neuen Berufsfeld ausbilden zu lassen. Die Chance für den Neuanfang.

Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, bei der es nicht darum geht bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erlangen. Diese Maßnahme der Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz in Paragraph 1, Absatz 5 geregelt. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer flexibler auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. 

Gründe für eine Umschulung

Eine Umschulung findet meist statt, weil ein Arbeitnehmer nicht mehr in seinem bisherigen Beruf tätig sein konnte. Dafür kann es vielfältige Gründe geben:

  • Ungenügende Nachfrage im gelernten Beruf
  • Längere Abwesenheit im gelernten Beruf (z.B. wegen Krankheit oder Kindererziehung)
  • Berufsunfähigkeit durch Krankheit
  • Unzufriedenheit mit dem bisherigen Beruf
  • Technische Neuorientierung des gesamten Berufsfeldes

Formen der Umschulung

Eine Umschulung kann – je nach Berufsfeld und Vorkenntnissen – zwischen neun Monaten und zwei Jahren Zeit in Anspruch nehmen. Ähnliche wie eine Erst-Ausbildung kann sie rein schulisch, dual bzw. rein betrieblich oder auch überbetrieblich durchgeführt werden. Je nach dem, wo die Umschulung absolviert wird, ergeben sich eigene Charakteristika:

  • Betriebliche/Duale Umschulung
    Genau wie bei der dualen betrieblichen Ausbildung teilt sich auch die Umschulung in einen praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einen theoretischen Teil in einer Berufsschule. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Auszubildende in ihrer ersten Berufsausbildung zusammen mit Umschülern unterrichtet werden. Dementsprechend bekommen die Umschüler aber auch ein entsprechendes Ausbildungsgehalt.
  • Schulische Umschulung
    Hier findet der Unterricht ausschließlich an einer Berufsschule oder einer Berufsfachschule statt und muss mit Praktika ergänzt werden. Im Unterschied zur betrieblichen Umschulung, kann hier kein Umschulungsgehalt gezahlt werden – manche Schulen verlangen im Gegenteil sogar noch Schulgeld.
  • Überbetriebliche Umschulung
    Hier übernehmen sogenannte Bildungsförderwerke die Funktion eines Ausbildungsbetriebes und vermitteln die nötigen praktischen Fähigkeiten, welche durch theoretischen Unterricht ergänzt werden. Zusätzlich werden hier noch Praktika in Betrieben vom Schüler verlangt. Hier werden die Kosten in der Regel von einem Leistungsträger, die der Agentur für Arbeit, übernommen.

Angebote zur Umschulung

Erster Ansprechpartner bei der Suche nach einer passenden Umschulung ist in der Regel die Agentur für Arbeit. Sie verfügt in einer zentralen Datenbank über eine Vielzahl solcher Angebote. Außerdem existieren in manchen Regionen in Deutschland zusätzliche Datenbanken mit entsprechenden Angeboten, ebenso wie die 27 Bundesförderwerke (BFW) jedes Jahr bis zu 15.000 Umschulungs- und Ausbildungsplätze vermitteln können. Zusätzlich finden sich in vielen Tageszeitungen unter den Kleinanzeigen Angebote zur Umschulung von privaten Anbietern.

Umschulung – Finanzierung

Der Einzelne finanziert seine Umschulung in der Regel durch eine Kombination aus verschiedenen Möglichkeiten. Vorteile haben hier die, die eine betriebliche Umschulung absolvieren, da sie währenddessen Recht auf ein Ausbildungsgehalt haben. Alle anderen – sowie in Fällen, in denen dieses Ausbildungsgehalt nicht ausreicht – haben folgende Möglichkeiten.

  • Der Bildungsgutschein (BGS)
    Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen. Gemäß Paragraph 77 Absatz 3 Sozialgesetzbuch III und Paragraph 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II gilt diese Regelung seit 2003. Dabei ist der Bildungsgutschein eine ‚Kann-Leistung‘ und wird nur ausgezahlt, wenn die Umschulung benötigt wird (zum Beispiel, wenn der Antragssteller arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist) und sich der Antragssteller als förderungswürdig erweist. Mit den finanziellen Mitteln des Bildungsgutscheins können zum Beispiel Prüfungskosten, Fahrt- und Unterbringungskosten oder auch Lebenshaltungskosten bestritten werden.
  • Nach dem sechsten Sozialgesetzbuch
    Hier ist geregelt, dass – sollte ein Beruf auf Grund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausgeführt werden können – die gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung von „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ mitverantwortlich ist. Der Antragssteller hat während einer bis zu zwei-jährigen Umschulung ein Anrecht auf Unterhaltsgeld sowie auf weitere Unterstützung zur Finanzierung der Umschulung an sich.
  • Nach dem siebten Sozialgesetzbuch
    Hier ist festgelegt, dass zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft zur finanziellen Förderung herangezogen werden kann, wenn die Umschulung auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit notwendig wird. Umschulungen, die so gefördert werden, finden meistens in Berufsförderwerken oder ähnlichen Rehabilitationseinrichtungen statt.

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