KMK - Kultusminister Konferenz

Die Ausschuss-Institution Kultusministerkonferenz

Zahlreiche Ausschüsse und Kommissionen bearbeiten permanent Vorschläge für die verschiedensten Bildungs- und Kulturbereiche. Die Kultusministerkonferenz muss dann zu einer Einigung kommen – mit dicker Luft für frischen Wind sorgen.

Der Präambel ihrer Geschäftsordnung zu Folge, sieht die Kultusministerkonferenz ihre Hauptaufgabe darin, die „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ zu behandeln. Um dies zu Verwirklichen treffen sich die Kultusminister aller Länder etwa drei bis vier Mal im Jahr. Vorarbeiten zu diesen Plenarsitzungen werden unter anderem in den drei permanenten Hauptausschüssen

  • Schulausschuss
  • Hochschulausschuss
  • Kulturausschuss

sowie in den zahlreichen kleineren Ausschüssen und Arbeitsgruppen geleistet. Außerdem werden besonders wichtige Themen von fünf ständigen Kommissionen bearbeitet:

  • Qualitätssicherung in Schulen
  • Qualitätssicherung in Hochschulen
  • Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Kommission für Statistik
  • Kommission „Sport“.

Sowohl im Plenum als auch in den Sitzungen hat jedes einzelne Bundesland bei Abstimmungen eine Stimme, wenn der entsprechende Beschluss finanzielle Auswirkungen haben kann oder es um „die Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen“ geht. Hier gilt in der Kultusministerkonferenz das Prinzip der Einstimmigkeit – erst wenn alle zustimmen, wird ein Entwurf beschlossen. In den vergangenen Jahren stand die Kultusministerkonferenz vor allem wegen der Rechtsschreibreform und der Debatte um die Notwendigkeit einer grundlegenden Bildungsreform in Deutschland, nach dem schlechten Abschneiden der deutschen Schüler im PISA-Test, im Fokus der Öffentlichkeit.

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