Internationale & Europäische Gesetze
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Internationale Verbindlichkeit bei der BildungsgesetzgebungDie Vereinten Nationen legten als erstes einen internationalen Grundsatz zur Bildungsgesetzgebung fest. Die Europäische Union treibt dies mittlerweile noch viel weiter und ist auf dem Weg zu einem einheitlichen, europäischen Bildungsraum. |
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Im internationalen Kontext gibt es nur zwei rechtliche Festlegungen zum Thema Bildung, die weltweite Verbreitung und Anerkennung gefunden haben. Beide formulieren Grundsätze zum „Recht auf Bildung“:
- In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wird in Artikel 26 der Grundsatz formuliert: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“
- Diese Erklärung wurde im Jahr 1966 durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) ergänzt. Hier wird in Artikel 13 erklärt: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an.“
Bildungsgesetz in Europa
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union befinden sich allesamt auf dem Weg zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft. Dementsprechend befasst sich die Politik auf EU-Ebene auch mit der Forschungs- und Bildungspolitik. Hier kann in den vergangenen zehn Jahren ein verstärktes Engagement beobachtet werden. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im EG-Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Artikel 149 niedergelegt:
„1) Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.
(2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele:
- Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten;
- Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen;
- Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten;
- Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer;
- Förderung der Entwicklung der Fernlehre.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Bildungsbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat.
(4) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels erlässt der Rat
- gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten;
- mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.“
Bologna
Das größte Projekt, das bisher aus der EU heraus in Angriff genommen worden ist, ist der Bologna-Prozess. Seit der Initiierung 1999 hat sich dieser auch über die Grenzen der EU hinaus ausgebreitet und wird mittlerweile in 45 Staaten umgesetzt. Ziel von Bologna ist die Errichtung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraumes. Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei:
- Die Einführung eines zweistufigen Studienabschlusssystems. Nach drei Jahren soll in allen Ländern der erste Abschluss (in der Regel unter dem Titel ‚Bachelor‘) und nach zwei weiteren der zweite Abschluss (in der Regel unter dem Titel ‚Master‘) möglich sein.
- Die Studienleistungen sollen überall nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet werden. Ziel ist es die Anrechnung und Übertragbarkeit der Studienleistungen im Falle eines Hochschulwechsels zu vereinfachen und einen Vergleich von Studienfächern und –abschlüssen zu ermöglichen.
Europäische Bildungseinrichtungen
Vor allem um das oberste Ziel, einen Beitrag zur „Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung“, zu leisten und zu erreichen, wurden auf europäischer Ebene eine Reihe von Institutionen, Organisationen und Programmen eingerichtet:
- Unter dem Oberbegriff „Sokrates-Programm“ sind verschiedene Förderprogramme zusammengefasst, die die Organisation und die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts innerhalb der EU erleichtern sollen. Hier gibt es zum Beispiel das Erasmus-Programm für Studenten oder das Comenius-Programm für Schüler.
- Der Europäische Forschungsrat (European Research Council - ERC) organisiert die Finanzierung der Grundlagenforschung in der EU. Dabei soll es vor allem um die Förderung der sogenannten Pionierforschung gehen, bei der nicht die unmittelbare Anwendung, sondern das Innovationspotential der Zukunft im Zentrum steht.
- Das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen ist eine Nichtregierungsorganisation, die regelmäßig Empfehlungen für den Bereich der Allgemein- und Schulbildung für die Politik ausspricht. Sie setzen sich zum Beispiel für die Gleichsetzung von Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft, für eine Trennung der Schulaufsicht und der Schulverwaltung oder auch für eine Offenlegung der Bildungsziele, -methoden und –inhalte durch die Schulträger ein.





