GWK - Gemeinsame Wirtschaftskonferenz

Ein schweres Erbe

Mit dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative hätten wohl viele das Erbe der Bund-Länder-Kommission lieber ausgeschlagen. Viele Altlasten. Aber die Mitglieder der Gemeinsamem Wissenschaftskonferenz schätzen die Herausforderung.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz nahm in Folge der Föderalismusreform in Deutschland am 1.1.2008 ihre Arbeit auf und ersetzte damit die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Aufgabe der neuen Konferenz ist es die Wissenschaftsförderung des Bundes und der Länder zu koordinieren. Damit ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz sozusagen das ausführende Organ für den Artikel 91b des Grundgesetzes:

(1) "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:

1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen;
2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder.

(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.

(3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.“

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz – Tätigkeiten

Unter der Schirmherrschaft der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz stehen zum einen eine ganze Reihe deutscher Forschungs- und Förderungseinrichtungen. Darunter sind unter anderem die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft oder auch die Helmholtz-Gesellschaft. Zu dem Erbe, die die BLK der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hinterlassen hat, gehören außerdem Projekte wie der Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und das Stipendienwesen in Deutschland. Und in Ablehnung an die Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz auch die Themen Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, den Innovationsdialog und die Verbesserung der Erscheinung der deutschen Forschung im internationalen Kontext auf die Fahne geschrieben.

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz – Mitglieder

Den Vorsitz der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hat zurzeit Prof. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung inne. Ihr Stellvertreter ist der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner. Generell entsendet jedes Land zwei Abgesandte in die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, die jeweils einen Stellvertreter benennen dürfen. Außerdem ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Finanzen hier vertreten.

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