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BMBF - Bundesministerium für Bildung und ForschungDie Bildungsinstitution, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sitzt deutschlandweit am dem längeren Hebel – da sollen die anderen doch mal sehen, wie sie schalten – an diesem Stellwerk müssen sie immer zuerst vorbei. |
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Bildung ist in Deutschland nach dem Prinzip der Kulturhoheit Ländersache. Trotzdem gibt es ein Bundesministerium für Bildung und Forschung. Seit 2005 befindet sich dieses in der Hand der CDU unter der Leitung von Prof. Dr. Annette Schavan.
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Organisation
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gliedert sich in acht Abteilungen, die in ihrer Struktur dem thematischen Kern des Ministeriums entsprechen:
- Strategien und Grundsatzfragen
- Europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung
- Berufliche Bildung – Lebenslanges Lernen
- Wissenschaftssystem
- Schlüsseltechnologien – Forschung für Innovationen
- Lebenswissenschaften – Forschung für Gesundheit
- Zukunftsvorsorge - Forschung für Kultur; Grundlagen und Nachhaltigkeit
- Z - Zentralberatung
Insgesamt beschäftigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung etwa 900 Personen, die sich auf die oben genannten Abteilungen, welche in der Regel aus zwei bis drei Unterabteilungen und bis zu zehn Referaten bestehen, verteilen. In ihrer Leitungsposition wird die Bundesministerin für Bildung und Forschung von zwei parlamentarischen und zwei beamteten Staatssekretären unterstützt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zwei Sitze – einen in Bonn und einen in Berlin. Hauptstandort ist Bonn.
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Aufgaben und Ziele
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sich – ausgehend von der aktuellen Bildungs- und Forschungssituation in Deutschland – fünf große Ziele gesetzt:
- Mit Hilfe innovativer Technologien und Dienstleistungen soll das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland gefördert werden.
- Deutschland soll ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem bekommen, welches im internationalen Wettbewerb bestehen kann und den Forschungsstandort Deutschland unterstützen soll.
- Exzellenter Nachwuchs soll gezielt gefördert werden. Die Zahl der Hochschulabsolventen soll als Chance für die Zukunft genutzt und erhöht werden.
- Der Zugang zu Bildung und Ausbildung in Deutschland soll erleichtert werden, um so die Chancen, die Bildung bietet, besser für den Staat und den einzelnen Bürger nutzbar zu machen.
- Die einzelnen Wissenschaften sollen in ihrer Bedeutung und Ausprägung und Entwicklung in Deutschland gefördert und mehr Menschen zugänglich gemacht werden, um sie effektiver nutzen zu können.
Das Grundgesetz regelt in Deutschland die Zuständigkeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und grenzt diese klar gegen die der einzelnen Bundesländer ab. Dem Bund fallen dabei folgende Aufgaben zu:
- Grundsätzliche Planung, Koordinierung und Rechtssetzung für die berufliche Aus- und Weiterbildung
- Förderung der Forschung
- In Zusammenarbeit mit den Ländern: gesetzliche Regelung und Koordination der finanziellen Ausbildungsförderung
- Begabtenförderung
- Förderung des internationalen Austauschs
- Regelung der Grundsätze der Hochschulzulassung sowie der Hochschulabschlüsse.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Deutsche Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, jährlich mindestens 3% des Bruttoinlandproduktes in den Bereich „Bildung und Forschung“ zu investieren. Für den Haushalt 2010 sind 10,9 Milliarden Euro - im Vergleich zum Jahr 2009 entspricht das einem Zuwachs von 660 Millionen - vorgesehen.
Diese Summe soll folgendermaßen auf die einzelnen Aufgabenbereiche des Bundesministerium für Bildung und Forschung verteilt werden:






